Das Portal der Stadtwerke Bruneck entspricht den 22 technischen Anforderungen des Gesetzes vom 09. Jänner 2004, Nummer 4, zur Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zu den Informatikinstrumenten ("Disposizioni per favorire l’accesso dei soggetti disabili agli strumenti informatici").
Gesetzliche Vorschriften und Standards, welchen das Portal entspricht:
- Gesetz vom 9. Jänner 2004, Nummer 4; Ministerialdekret vom 8. Juli 2005
- W3C-Leitlinien (WAI)
In technischer Hinsicht erfüllt das Portal folgende Anforderungen:
- Alle Seiten sind XHTML 1.0 Strict programmiert
- Zur Verwaltung der Inhalte wird ein Content Management System eingesetzt, welches Seiten generiert die der Validierung nach W3C entsprechen
- Das Seitenlayout passt sich der Größe des Browser-Fensters und der Auflösung des Monitors an
- Verzicht auf Tabellen für das grafische Layout
- Verwendung der CSS Style Sheets zur Präsentation der Inhalte; die Seiten sind auch dann lesbar, wenn die CSS nicht aktiviert sind oder nicht unterstützt werden
- Verzicht auf Frames
- Verzicht auf nicht barrierefreie Java- oder Flashelemente
- Die Forms können auch von Benutzern, welche eine Hilfssoftware einsetzen, einfach ausgefüllt werden
- Es ist möglich, die Zeichen zu vergrößern
- Für jedes nicht textliche Element in der Seite wird eine textliche Alternative angeboten
- Alle Informationen und Funktionen sind auch bei Fehlen der farblichen Elemente gewährleistet
- Es wurde auf einen hohen Kontrast zwischen Hintergrund und Informationen geachtet
- Verzicht auf blinkende und sich bewegende Elemente und Schriften, welche epileptische Anfälle hervorrufen, die Konzentration oder den Einsatz einer Hilfssoftware beeinträchtigen können