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Saubere Sache

Der Abwasserentsorgungsdienst ist im Jahr 1992 zum Teil den Stadtwerken Bruneck übertragen worden.

Die Hauptverantwortung, insbesondere für den Neubau von Kanalisationssträngen, liegt nach wie vor bei der Gemeindeverwaltung der Stadt Bruneck, welche für die konkrete Planung der Entsorgungsleitungen und auch den Bau derselben zuständig ist und hierfür von den Stadtwerken technisch unterstützt wird.

Die Stadtwerke sind demnach nur für die Führung der bestehenden Anlagen im Gemeindegebiet von Bruneck sowie für deren Wartung und Instandhaltung zuständig.

In diesem Rahmen betreuen wir bei einem Einzugsgebiet von circa 34 km² ca. 17.000 Einwohner in der Gemeinde Bruneck bei über 2.700 am Dienst angeschlossenen Immobilien.

Über das circa 164 km lange Kanalnetz werden jährlich rund 2.900.000 Abwasser abgeleitet.

Für den Bau und die Wartung der zugehörigen Hauptsammler liegt die Zuständigkeit hingegen ausschließlich beim Abwasserverband Mittleres Pustertal.

Die Führung der High-Tech-Kavernen-Kläranlage obliegt der ARA PUSTERTAL AG.

Für Informationen bezüglich der Ableitungs- und Klärtarife (Kanaldienst und Abwasserbehandlung) wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren der Stadtgemeinde Bruneck.

 

Kanalordnung

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bruneck hat am 23.02.2010, auf der Basis des Landesgesetzes Nr. 8/2002 ("Bestimmungen über die Gewässer"), die aktuelle Kanalordnung genehmigt. Diese enthält eine Reihe von Vorschriften, welche den Abwasserdienst im Gemeindegebiet von Bruneck regeln:

  • technische Eigenschaften der Anschlüsse an die Kanalisation,
  • Benutzungsbeschränkungen und Bedingungen für die Ableitung der Abwässer,
  • Wartung der Anschlüsse,
  • Anschlusspflicht und den Zugang für Kontrollen,
  • Vorbehandlung der Abwässer,
  • Vorschriften betreffend die Niederschlagswasserbewirtschaftung.

  

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