Welche Stoffe darf ich nicht in der Kanalisierung entsorgen ?
Das Abwasser muss so beschaffen sein, dass weder die Kanalisation oder die Kläranlage beschädigt, noch deren Betrieb und Wartung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es verboten, folgende Stoffe in die Kanalisation einzuleiten:
a) Gase und Dämpfe;
b) giftige, entzündbare, explosive, radioaktive und infektiöse Stoffe;
c) Wirtschaftsdünger (Jauche, Gülle, Mist);
d) Stoffe, die in der Kanalisation zu Verstopfung führen, wie z.B. Sand, Schutt, Kehricht, Asche, Schlacke, Küchenabfälle, Metzgereiabfälle, Lumpen, Räumgut aus Klärgruben, Fett- und Ölabscheidern usw.;
e) dickflüssige Stoffe und Schlämme;
f) Öle, Fette, Bitumen- und Teeremulsionen;
g) säure- und alkalische Flüssigkeit in schädlichen Konzentrationen;
h) zementhaltiges Wasser aus Baustellen bzw. Spül- und Waschwasser von Beton und
Mörtelaufbereitungsanlagen.
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