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Kanalanschlüsse

Neuanschlüsse

Neue private Anschlüsse müssen von Seiten der Gemeinde genehmigt werden.

Die Stadtwerke legen die Auflagen zur Realisierung des Anschlusses fest und kontrollieren vor Ort die Ausführung der Arbeiten. Bei Beendigung der Arbeiten muss vom Privateigentümer der Nachweis der fachgerechten Trennung von Regen- und Schmutzwasser und die Dichtheitsprüfung aller Anlagen (Leitungen und Schächte), sowie die Bestätigung der fachgerechten Ausführung der Arbeiten seitens der ausführenden Baufirma vorgelegt werden. Die Bauabnahme des neuen Anschlusses wird von den Stadtwerken bestätigt.

Leitfaden Kanalanschlüsse (pdf; 5,5MB)

Schema Grundstücksentwässerung (pdf; 0,2MB)
Nachträgliche Anschlüsse an Schächte und Rohrleitungen (pdf; 0,3MB)
Bauliche Eigenschaften von privaten Inspektionsschächten (pdf; 0,3MB)
Regenwasserbewirtschaftungskonzept für Bauvorhaben in der Stadtgemeinde Bruneck (pdf; 1,4MB)

Ansuchen um Grabungsarbeiten  - Anschluss an die öffentliche Kanalisierung
(Stadtgemeinde Bruneck, pdf, 93KB)

Klärgruben

Bei Entfernung eines Gebäudes von über 200 m vom öffentlichen Kanalnetz der Gemeinde ist der Kanalanschluss nicht vorgeschrieben und der Betrieb einer Klärgrube gestattet.

Die Stadtwerke führen die Reinigung und das Auspumpen im Auftrag der Gemeinde aus. Für die Entsorgung des Klärschlamms wird dem Eigentümer die Gebühr der Abwasserreinigung laut Trinkwasserverbrauch verrechnet.

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