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Fragen und Antworten

Anschluss: Was ist in den Anschlussgebühren alles enthalten ?

Für die Anschlussgebühr bekommen Sie die Wärme an einem vorher festgelegten Standort in Ihrer Immobilie bezugsfertig zur Verfügung gestellt.
Das bedeutet, dass auf jeden Fall die Leitungen bis in die Immobilie verlegt werden und dort eine Wärmeübergabestation montiert und auf der Fernwärmeseite angeschlossen wird. Diese Wärmeübergabestation beinhaltet einen Wärmemengenzähler, ein Regelungsventil und eine Steuerungseinheit für bis zu zwei Heizkreise und eine Warmwasserbereitung auf der Kundenseite.

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Anschluss: Mit welchen Kosten muss außer den Anschlussgebühren noch gerechnet werden ?

Auf jeden Fall sollten Sie die sekundärseitigen (kundenseitigen) Umbauarbeiten durch Fachfirmen ausführen lassen. Dies sind insbesondere Arbeiten für den hydraulischen Anschluss Ihrer Anlage und die elektrischen Verkabelungsarbeiten der Pumpen, Mischer- und Steuerungsanlagen.
Durch entsprechende Angebote bzw. Kostenvoranschläge von Seiten der Installateure können Sie ihre Kosten besser abschätzen. Weitere Kosten können entstehen, wenn der Wärmeverbrauch durch getrennte Wärmemengenzählungen auf mehrere Parteien aufgeteilt werden soll.

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Anschluss: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (sog. "Kondominium")
mit zentraler Heizungsanlage. Genügt die Unterschrift von einem Eigentümer für den Vertragsabschluss ?

Nein. Bei mehreren Eigentümern muss das Einverständnis von mindestens 501/1000 der Eigentumsrechte mit eigener Unterschrift vorhanden sein.
Generell sollten natürlich alle Eigentümer in der Immobilie für einen Anschluss an das Versorgungsnetz der Fernwärme sein. Entsprechende Vorlagen für eine solche Ermächtigung liegen bei den Stadtwerken Bruneck auf. Stellvertretend kann auch der Verwalter der Immobilie mit entsprechendem Beschluss der Eigentümerversammlung mit der Unterzeichnung des Anschluss- und Wärmelieferungsvertrages beauftragt
werden.

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Anschluss: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Können hier auch mehrere Anschlussverträge gemacht werden ?

Das kommt auf die bestehende Heizungsanlage an, denn mit einem Fernwärmeanschluss wird eine bestehende Heizungsanlage (Ölbrenner, Gastherme, Holzkessel) ersetzt. Prinzipiell wird jede Immobilie nur einmal mit Fernwärmeleitungen erschlossen.

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Anschluss: Mein Haus hat noch keine Heizungsanlage installiert. Kann ich dieses trotzdem an die Fernwärme anschließen lassen ?

In diesem Fall kann der Anschluss an das Fernwärmeversorgungsnetz nur erfolgen, wenn es eine Baukonzession für eine Sanierung der Immobilie bzw. für den Einbau einer Heizungsanlage von Seiten der Gemeinde gibt.

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Anschluss: Kann ich die Fernwärmeleitungen nur bis zur Grundstücksgrenze oder bis zu meinem Haus verlegen lassen und erst in ein paar Jahren meine Anlage an die Fermwärme anschließen ?

Leider nein! Die Leitungen müssen im Winter gegen Einfrierung gesichert werden, was mit Aufwand und somit Spesen verbunden ist. Mit Unterzeichnung des Anschluss- und Wärmelieferungsvertrages verpflichten Sie sich ausserdem, innerhalb spätestens eines Jahres ab der erfolgten Leitungsverlegung Wärme aus dem Versorgungsnetz zu beziehen!

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Anschluss / Leistungsdimensionierung: Wirkt sich die Anschlussleistung auf den Verbrauch aus?

 

Prinzipiell nicht. Allerdings muss die Anschlussleistung richtig dimensioniert sein, damit die Anlage effizient arbeiten und somit unnötige Kosten vermieden werden können.
Vorsicht! Zu geringe Anschlussleistungen bedeuten nicht nur eine ineffizient arbeitende Anlage sondern auch wahrscheinliche Engpässe in der Wärmeversorgung der Immobilie. Das heißt im Klartext: zu wenig Heizleistung im Winter = ein kaltes Haus!

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Anschluss: Darf die bestehende Heizungsanlage (Kessel, Öfen, Gastherme usw.) weiterhin und zusätzlich betrieben werden ?

Ja. Allerdings müssen bei bestehenden „alternativen“ Heizungsanlagen die geltenden Feuerschutz-bestimmungen beachtet und die Effizienz der  Fernwärmeversorgungsanlagen darf nicht beeinträchtigt werden. Weiters müssen diese Anlagen auch weiterhin gewartet werden (Kaminkehrer, Brennerservice,…).
Auch ist zu beachten, dass eine Demontage der bestehenden Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt meistens kostenaufwendiger ist, als wenn sie direkt mit den Umbauarbeiten gemacht wird.

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Was muss unternommen werden, wenn ein mit Fernwärme versorgtes Haus plötzlich leer steht, also nicht mehr bewohnt wird? Ist die Lieferung einzustellen?

Es ist auf jeden Fall eine Abmeldung zu machen! Das Abmeldeformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Büro der Fernwärme abzugeben. Die weiteren technischen Schritte werden mit dem Kunden besprochen und von den Stadtwerken festgelegt. Bei fortbestehenden Verträgen werden unumgänglich Kosten anfallen (Kostenbeteiligung des Kunden am Frostschutz der Leitungen und Anlagen der SWB).

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Wie lange verpflichte ich mich bei den Stadtwerken Bruneck mit der Unterzeichnung des Wärmelieferungsvertrages ?

Der Wärmelieferungsvertrag hat eine 2-jährige Laufzeit ab Montage der Wärmeübergabestation, mit stillschweigender Verlängerung um jeweils weitere 2 Jahre, sofern nicht mindestens 2 Monate vorher schriftlich gekündigt wird.

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Wartung der Fernwärmeversorgungsanlagen: Kosten und Zuständigkeiten?

Da die Wärmeübergabestation im Eigentum der Stadtwerke Bruneck verbleibt, sind ausschließlich die Stadtwerke Bruneck für die entsprechenden Wartungen zuständig (sei es Arbeiten als auch Kosten). Sie als Kunde sind jedoch auch weiterhin für die Wartung der  hausinternen Anlage (Pumpen, Mischer, Warmwasserboiler) zuständig.

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Verbrauch / Verrechnung: Gibt es auf den Verbrauch Fixspesen bzw. Grundgebühren?

Nein! Grundsätzlich wird aufgrund des effektiven Wärmeverbrauchs abgerechnet, dh. wenn kein Verbrauch vorliegt, wird keine Rechnung gestellt. Ausnahme: Gebühren für primären Frostschutz bei fehlendem Wärmebezug.
Evtl. Fixspesen werden nur bei optionalen Leistungen verrechnet (z.B. für die Verrechnung von getrennten Wärmemengenzählern u. ä. m.).

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Verbrauch / Verrechnung: Unser Mehrfamilienhaus wird an die Fernwärme angeschlossen. Ist eine getrennte Verrechnung des Verbrauchs möglich ?

Prinzipiell ja, allerdings muss die Heizungsanlage bestimmte technische Voraussetzungen aufweisen.
Da es hier mehrere verschiedene Möglichkeiten gibt, muss dies durch einen Lokalaugenschein abgeklärt werden. Hierfür stehen Ihnen unsere Techniker gerne zur Verfügung.

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