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Sozialbonus auf Stromlieferung

Mit dem Finanzgesetz 2008 ist der so genannte "Sozialbonus" auf die Stromlieferung eingeführt worden. Diese Maßnahme schafft für wirtschaftlich benachteiligten Familien die Möglichkeit, ihre jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren.
Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen und führt somit sofort ab seiner Anwendung zu einer Kostenersparnis.

Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:

  • bei so genannten Haushaltskunden mit Wohnsitz am Lieferort, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (wirtschaftliche Notlage)
  • bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)

Beide Begünstigungen können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, also kumiliert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kunden, welche um diese Begünstigungen ansuchen möchten, können sich an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes oder an die von ihr bestimmten Institutionen (z. B. Steuerbeistandszentren - CAF) wenden und das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dabei müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:

  • EEVE / ISEE-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage) und/oder Bestätigung des Sanitätsbetriebes (bei physischer Notlage)
  • Kopie des Ausweises
  • letzte Stromrechnung

(*) EEVE [ital. ISEE]: Der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung) ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen  für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.

Link auf die Informationsseite und den Simulations-Rechner des ISSE-Indikators des NISF (INPS) - in ital. Sprache

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