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Geschützter Grundversorgungsdienst

Mit der Umsetzung der Liberalisierung des Strommarktes können alle Endkunden ihren Lieferanten am freien Markt aussuchen.

Aufgrund der Bestimmungen des Gesetzesdekretes Nr. 73/2007 hat die "Aufsichtsbehörde für die elektrische Energie und das Gas" (AEEG) Vorsehungen getroffen um, einerseits, einen geschützten Versorgungsdienst und, andererseits, einen Versorgungsdienst letzter Instanz für jene Kunden zu gewährleisten, welche keinen - zum örtlichen Stromnetzbetreiber - alternativen Verkäufer des freien Marktes ausgewählt haben oder auswählen möchten.

Der geschützte Grundversorgungsdienst ist für alle Haushalts- und andere Kunden mit geringerem Verbrauch vorgesehen. Als solche werden von der AEEG auch jene Unternehmen definiert, welche:
- am Niederspannungsnetz angeschlossen sind,
- weniger als 50 Bedienstete beschäftigen und
- einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Für diese Kundenkategorien werden die Preise für die Stromlieferung von der Aufsichtsbehörde festgelegt.

Jene Kunden, die den geschützten Grundversorgungsdienst verlassen möchten, können - bei einer Vorankündigung von mindestens einem Monat - vom bestehenden Liefervertrag mit ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber zurücktreten und Lieferverträge mit Verkäufern des freien Marktes abschießen.

Stromtarife des geschützten Grundversorgungsdienstes

Allgemeine von der Aufsichtsbehörde für die elektrische Energie und das Gas (AEEG) veröffentlichte Tarifbestimmungen samt den aktuellen Preisen finden Sie hier (alle Angaben ohne Steuern und in ital. Sprache).

Allgemeiner Tarif (ohne Anwendung Tag- und Nachttarif)

  • TARIF "D2": Lieferungen bis zu 3 kW Leistung an meldeamtlich ansässige Kunden
    Die Tarifstruktur für Haushaltslieferungen an meldeamtlich ansässige Kunden mit Vertragsleistungen bis 3 kW sieht eine Kostenberechnung nach Verbrauchsklassen mit den jeweils festgelegten Jahresverbrauchsgrenzen und unterschiedlichen kWh-Preisen vor.
    Bei jeder Fakturierung werden alle Verbrauchsgrenzen anhand von Tagessätzen ermittelt und mit der genauen Anzahl der Tage des Lieferzeitraumes zwischen zwei Zählerablesungen multipliziert. Auf diese Weise erfolgt, unabhängig vom Ablesezeitraum, eine korrekte Aufteilung und Verrechnung des Stromverbrauches und, nach denselben Regeln, der Jahres- und Leistungsgebühren sowie aller weiteren Preisanteile.
    Für gesetzlich bestimmte monatliche Verbrauchsmengen sind außerdem, absteigend bei Zunahme des Verbrauches, Steuerbegünstigungen vorgesehen.

  • TARIF "D3": Lieferungen über 3 kW Leistung an meldeamtlich ansässige Kunden und ALLE Leistungsstufen für nicht ansässige Kunden
    Die Tarifstruktur und die Berechnungsmethode entsprechen dem Tarif "D2", unterscheiden sich jedoch im Preis. Außerdem entfallen sämtliche Steuerbegünstigungen.

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