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Was tun wenn ich keinen Strom habe ?

Zuallererst sollte die private Elektroanlage (FI-Schutzschalter, Automaten usw.) kontrolliert werden. Außerdem sollte der Automat am Stromzähler kontrolliert werden, sofern dieser aufgrund einer Überlast wieder einzuschalten ist.

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Wo bzw. wie kann ich meine Stromrechnung bezahlen ?

Die Rechnung kann beim Schatzamt der Südtiroler Sparkasse und bei allen anderen Bankinstituten mittels beiliegendem Zahlungsschein „freccia“ eingezahlt werden. Die Zahlung kann auch mittels Dauerauftrag (SEPA) über  Ihrem Bank- oder Postkontokorrents erfolgen.
Zudem bieten wir unseren am Kundenportal registrierten Kunden die Online-Bezahlung mit Kreditkarte an.

Bankverbindung der Stadtwerke Bruneck:
Südtiroler Sparkasse AG, Bozen (Schatzamtsdienst; 107)
IBAN: IT 42 J 06045 11619 000000002034
BIC / SWIFT: CRBZIT2B107

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Welche Unterlagen benötige ich für die Umschreibung eines
Stromvertrages ?

Für eine Vertragsunterzeichnung werden folgende Dokumente benötigt:
- Identitätskarte / Personalausweis
- Steuernummer
- Name des Vormieters oder Zählernummer
- Katasterdaten der Immobilie
- IBAN (Bankdaten)

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Kann die Rechnung auch an eine andere Adresse geschickt werden ?

Die Rechnung kann an jede gewünschte Zustelladresse geschickt werden.
Als registrierter Kunde können Sie Ihre Rechnungen außerdem online abrufen und ausdrucken oder sich diese via E-Mail zusenden lassen.

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Was tun wenn ich die Originalrechnung nicht mehr finde ?

Die Rechnung können Sie, nach einmaliger Registrierung, bequem von zu Hause aus über das reservierte Kundenportal abrufen und ausdrucken.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die fehlende Rechnung nochmals zu.

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Kann die Rechnung in einer anderen Sprache ausgestellt werden ?

Die Rechnung kann auf Ihren Wunsch hin jederzeit auf Ausstellung in deutscher oder italienischer Sprache abgeändert werden.

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Was bedeutet „geschützter Grundversorgungsdienst“ ?

Im sogenannten geschützten Grundversorgungsdienst werden die Tarife und Vertragsbedingungen von der „Aufsichtsbehörde für Elektrische Energie und Gas“ (Autorità per l’Energia Elettrica e Gas - AEEG) bestimmt.
Die Stadtwerke Bruneck sind den Bestimmungen dieser Regulierungsbehörde unterworfen.

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Was bedeutet „Tag&Nacht-Stromtarif“ ?

Mit 1. Juli 2010 ist seitens der Aufsichtsbehörde (AEEG) für die Kunden des "geschützten Grundversorgungsdienstes" ein "Zweifachtarif" (tariffa bioraria) eingeführt worden, welcher - je nach Uhrzeit und Wochen- bzw. Feiertag - differenzierte Preise für den Stromverbrauch vorsieht.
Dieser wird häufig auch als "Tag&Nacht-Stromtarif" bezeichnet und soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die elektrische Energie in Zeiten höheren Bedarfes (Zeitzone "F1") teurer ist als in Zeiten geringerer Nachfrage (Zeitzonen "F2" und "F3").

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Wie kann ich meinen digitalen Stromzähler ablesen ?

Der digitale Stromzähler kann über die Bedientaste (graue Taste neben dem Display) abgelesen werden. Den aktuellen Zählerstand finden Sie unter der Position „Gesamtverbrauch +A“ (Wert in kWh).

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Muss ich eine Strafe bezahlen wenn der Automat am Zähler fällt ?

 

Nein. Wenn der Automat fällt, muss keine Strafe bezahlt werden.

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Wie kann ich den Strom abmelden ?

Der Stromanschluss kann mittels Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch abgemeldet werden.

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Was ist der sog. “POD ” und wo finde ich diesen ?

Der POD ist ein 14-stelliger alphanumerischer Kodex der mit „IT“ beginnt und als Erkennungskodex des Übergabepunktes dient.
Der POD ist auf der ersten Seite der Stromrechnung angegeben.

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Wie oft wird die Stromrechnung ausgestellt ?

Die Stromverrechnung erfolgt in der Regel bimestral, also alle zwei Monate.

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Ich habe ein Formular erhalten wo ich die Katasterdaten eingetragen
soll. Was ist das und muss ich es ausfüllen ?

Die Erhebung dieser Daten ist allen Energieversorgungsunternehmen vom Finanzgesetz 2005 (Gesetz Nr. 311 vom 20.12.2004) vorgeschrieben und muss den Stadtwerken Bruneck ausgefüllt zugesandt werden. Bei fehlender Mitteilung sind vom Gesetz auch Strafen vorgesehen.
Die Daten dienen zur Identifizierung der Immobilie für welche ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde.

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Ich vermute, dass der Stromzähler nicht richtig funktioniert? Kann ich eine
Überprüfung beantragen ?

Sofern Zweifel bestehen, dass der Zähler nicht (mehr) richtig funktionier, kann eine Überprüfung beantragt werden.
Die Überprüfung ist kostenlos, wenn beim Zähler ein technischen Defekt festgestellt werden sollte. Andernfalls erfolgt die Überprüfung gegen Bezahlung.

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