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Betrieb der Trinkwasser-Versorgungsanlagen

Eine Trinkwasserleitung ist eine technische Anlage, die ein menschliches Grundbedürfnis abdecken muss und daher, neben der mengenmäßigen Versorgung mit Wasser, hohe technische und hygienische Standards zu erfüllen hat.
Planung und Bau der Trinkwasser-Versorgungsanlagen sind durch Normen und Richtlinien geregelt, aber auch der Betrieb und die Instandhaltung müssen systematisch und fachgerecht erfolgen.
Die Verordnung zum Trinkwasserversorgungsdienst (D.LH. Nr. 12 vom 20.03.2006) sieht für die Betreiber von öffentlichen Trinkwasserleitungen folgende Aufgaben und Standards vor:

  • Trinkwasserlieferungen an Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, Löschwasser, Minimierung der Wasserverluste im Versorgungssystem;
  • Vorhandensein einer Wasserleitungsordnung, Notfallpläne, z.T. geografisches Informationssystem (GIS), Versicherungen, geeignete Regeltechnik
  • Erfüllen von Mindestanforderungen des Trinkwasserversorgungsdienstes (Störungen, Anschlüsse, Kundeninformation, Wasserzähler)
  • Führen eines Betriebs- und Wartungsbuches;
  • Beauftragung eines Wasserwärters
  • Interne Qualitätskontrollen - Beschluss der Landesregierung Nr. 333 vom 04.02.2008 "Trinkwasserversorgungsdienst - Richtlinien zur Durchführung von internen Qualitätskontrollen".

Die Erfüllung der oben angegebenen Tätigkeiten sind fester Bestandteil des integrierten Managementsystems der Stadtwerke Bruneck. Die notwendigen Arbeitsabläufe sind in den Arbeitsanweisungen (AA) und die Aufzeichnungen werden in den entsprechenden Formblättern (FB) festgehalten.

Wartungs- und Reinigungstätigkeiten

Die Wartungs- und Reinigungstätigkeiten, die bei den Trinkwasserleitungen durchgeführt werden, sind in einer Arbeitsanweisung enthalten. Die Aufzeichnung erfolgt nach den im Formblatt (Betriebs- und Wartungsbuch) enthaltenen Vorgaben.
Die Reinigung der Quellen und Speicher erfolgt jährlich.

Störfallmanagement

Die wichtigsten Störfälle, die im Trinkwasserbereich stattfinden können, stellen einerseits die Verunreinigung des Trinkwassers und andererseits die Rohrbrüche dar. In beiden Fällen gibt es spezifische Anweisungen (AA.03.06.01. Störfallplan Trinkwasser) um entsprechende Maßnahmen kompetent und effizient umzusetzen.

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