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Trinkwassertarife

Für den Anschluss an das Verteilungsnetz, sowie den Bezug und die Verrechnung des Trinkwassers, sind gemäß DLH Nr. 29/2017 mehrere Tarifklassen vorgesehen die sich aus einem jährlichen Fixtarif und einem verbrauchsabhängigen Tarif zusammensetzen.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1020 vom 30.11.2021 sind die Betreiber der Trinkwasserversorgungsanlagen verpflichtet worden, ab 2022 in ihrer Tarifberechnung einen Zuschlag von 0,10 €uro für jeden verrechneten Kubikmeter Trinkwasser zur Deckung von Beiträgen für die Trinkwasserversorgung in "erschwerten Situationen" vorzusehen.

 

Jährlicher Fixtarif
* Deckt bis zu 30% der Gesamtkosten
* Wird auf der Grundlage der Wasserzählergröße berechnet

Verbrauchsabhängiger Tarif
Beim verbrauchsabhängigen Tarif unterscheidet man folgende Kategorien der Wassernutzung:
1) Nutzung Haushalt
2) Nutzung Nicht-Haushalt
3) gemischte Wassernutzung
4) Ermäßigter Tränktarif Landwirtschaft

Der Tarif für den Trinkwasserbezug wird (vorbehaltlich der gesetzlichen Rahmenbestimmungen) unter Anbetracht folgender Prinzipien festgelegt:

1. Umsetzung des Verursacherprinzips (wer mehr verbraucht, soll mehr bezahlen)
2. Effiziente und nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser
3. Möglichst eine hundert prozentige Kostendeckung (inklusive der Amortisations-, Finanzierungs-, sowie aller Führungskosten) des Dienstes.

Die Anschlussgebühren und die Tarife für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst werden jährlich vom zuständigen Organ der Gemeinde genehmigt.

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