Mit 01/10/2018 tritt der Beschluss Nr. 24/2018/R/TLR der Aufsichtsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) in Kraft. Dessen Anlage „A“ wird auch als TUAR ("Testo Unico Attuazione Regolazione") bezeichnet und gilt für alle größeren Fernheizungs-Betreiber.
In den Einheitstexten werden die Modalitäten und Mindeststandards festgelegt, welche für Fernwärmekunden anzuwenden sind.
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