Das Glossar ist an die Fernwärmekunden und stellt eine, von der Aufsichtsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) ausgearbeitete Aufstellung von Ausdrücken und Begriffen dar, welche diese einfach und verständlich erklären soll. (Übersetzungen ohne Gewähr)
Begriffe / Glossar
Anschluss | Der Anschluss ist die Gesamtheit der Anlagen, Rohre und zusätzlichen Komponenten für die entsprechende Lieferung von Wärmeenergie an einen oder mehrere Abnehmer; beginnt an einer Abzweigung der Hauptleitungen des Netzes und erstreckt sich bis zum Übergabepunkt; |
Aufsichtsbehörde | Behörde für die Regulierung von Energie, Netze und Umwelt, konstituiert gemäß Gesetz Nr. 481 vom 14.11.1995 |
Nachverfolgbarkeits- kodex | Nachverfolgbarkeitskodex ist eine Nummer welche an den Abnehmer im Zuge einer Anfrage mitgeteilt wird und die eindeutige Identifizierung der Anfrage während aller Verwaltungsvorgänge erlaubt, auch mittels mehrerer zusammenhängender Nummerierungen; |
Hauptleitungen | Hauptleitungen sind die Gesamtheit der Rohrleitunge, Bögen, Verbindungen und Zusatzkomponenten, welche im Erdreich unterhalb von Straßen verlegt sind und für die Wärmeversorgung bestimmt sind; |
Deaktivierung (der Lieferung) | Deaktivierung der Lieferung ist die Einstellung der Wärmeversorgung am Übergabepunkt gemäß Anfrage des Abnehmers, ohne dass dabei die Entfernung von Elementen der Übergabestation vorgesehen sind; |
"Kleinere" Betreiber | Kleinere Betreiber sind jene Betreiber die weniger als 750 Abnehmer und eine gesamte vertraglich verpflichtete Leistung unter 12MW aufweisen. |
Übergabepunkt | Der Übergabepunkt ist der Endpunkt des Anschlusses, wo der Betreiber die Wärmeenergie an den Abnehmer übergibt; er fällt mit der hydraulischen Trennung zwischen Versorgungsnetz und Heizungsanlage zusammen; im Falle einer fehlenden Trennung zwischen Netz und Kundenanlage, bildet der Wärmezähler den Übergabepunkt; |
Versorgunsnetz | Das Netz ist jegliche Infrastruktur für den Transport von Wärmeenergie von einer oder mehreren Produktionsstätten hin zu mehreren Gebäuden oder Verwendungsorten, vorwiegend auf öffentlichem Grund errichtet, welche es jedem Interessierten innerhalb des Versorgungsgebietes erlaubt, an das entsprechende Versorgungsnetz für Wärmeenergie zum Zweck der Raumheizung oder -kühlung, für Produktionsprozesse und für die Deckung des Bedarfes an Warmwasser, angeschlossen zu werden; |