Qualitätsstandards

Im Sinne des Einheitstextes "RQCT" der Regulierungsbehörde ARERA in geltender Fassung sind wir als Betreiber verpflichtet, folgende Qualitätsstandards für unsere Dienstleistungen einzuhalten.

Im Falle der nicht fristgerechten Einhaltung eines der oben genannten spezifischen Standards, steht dem Nutzer nach den im Einheitstext "RQCT" (Anlage A, Art. 27; in ital. Sprache) festgelegten Bedingungen eine automatische Entschädigung zu.

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