Legende :
- Curriculum Vitae
- Erklärung über die Unvereinbarkeit/Nichterteilbarkeit des Führungsauftrages (A.07)
- Erklärung über weitere politische Beauftragungen (A.08)
- Erklärung zu Interessenskonflikten (A.XX)
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Der Verwaltungsrat bleibt fünf Geschäftsjahre im Amt und verfällt mit Datum der Genehmigung des letzten Jahresabschlusses seitens der Gesellschaftsversammlung.