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Fragen und Antworten

Was ist eine "Plug & Play" Photovoltaikanlage?

Laut der Definition des "Comitato Elettrotecnico Italiano" (CEI) und den Angaben der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) sind „Plug & Play“-Photovoltaikanlagen mit einer Nennwirkleistung kleiner oder gleich 350 W, die keine Installation erfordern und selbst vom Kunden einfach mit einem Stecker an eine eigens dafür bestimmte Steckdose angeschlossen werden können, welche in Bezug auf die anderen Steckdosen innerhalb der Elektroanlage des Kunden visuell identifizierbar ist (wo der qualifizierte Installateur einen eigenen Stromkreis bereitgestellt hat, beginnend vom Strom-Verteilerkasten).
Die Anlage ist nach der Norm CEI 0-21 gebaut und benutzbar.

 

Welche Leistung hat die angebotene "Plug & Play" Photovoltaikanlage der Stadtwerke Bruneck?

Photovoltaikanlage ohne Stromspeicher vom Hersteller EET mit max. Leistung von 300 W.

 

Welche Abmessungen hat eine "Plug & Play" Photovoltaikanlage?

Die Maße und das Gewicht sind abhängig vom jeweiligen Hersteller.

Durchschnittswerte sind folgende:

Länge: ca. 1650 - 1800 mm
Höhe: ca. 990 - 1100 mm
Tiefe: ca. 35 - 50 mm
Gewicht: ca. 25 - 30 kg

Datenblatt des aktuell verwendeten Photovoltaik Panels.

 

Wie viel produziert eine "Plug & Play" Photovoltaikanlage?

Bei entsprechender Ausrichtung und Montage mit der richtigen Neigung, kann eine Anlage mit einer Nennleistung von 300 W (+/- 10 %) ca. 350 - 400 kWh Strom pro Jahr produzieren.

Gemessene monatliche Produktionsdaten der Referenzinstallation am Sitz der Stadtwerke Bruneck:

Oktober 2022: 40,4 kWh, November 2022: 29,7 kWh, Dezember 2022: 15,9 kWh
Januar 2023: 27,9 kWh, Februar 2023: 43,5 kWh, März 2023: 42,5 kWh
April 2023: 38,5 kWh, Mai 2023: 30,9 kWh, Juni 2023: 34,7 kWh
Juli 2023: 33,5 kWh, August 2023: 38,8 kWh, September 2023: 44,0 kWh

Summe: 420,3 kWh

 

Wie setzt sich eine "Plug & Play" Photovoltaikanlage zusammen?

Im Wesentlichen besteht eine Anlage aus den folgenden Komponenten:

  • Photovoltaikmodul
  • Mikro-Wechselrichter zur Umwandlung des Panelstroms in Wechselstrom
  • Stützrahmen und Befestigungs-/Verankerungsbügel

Es gibt drei verschiedene Arten von Halterungen die wahlweise angeboten werden, um die Montage auf Balkonen, als Bodenaufsteller oder an Hausaußenwänden zu ermöglichen.

Fotoanleitung zur Installation (Balkonhaken, Wandschienen, Stahlbügel) und die Betriebsanleitung der Photovoltaikanlage.

 

Wo darf eine „Plug & Play“ Photovoltaikanlage installiert werden und was ist zu beachten?

Das Gesetz [1] sieht vor, dass die Installation einer „Plug & Play“-Photovoltaikanlage Teil der freien Bautätigkeit ist, die in den unten genannten Fällen nicht der vorherigen Erteilung einer Baugenehmigung oder eines anderen qualifizierenden Titels bedarf.

Aktuell sind in folgenden Fällen keine Genehmigungen für die Installation notwendig [2]:

  • im Wohngebiet bei einer Montage anliegend am Gebäude
  • an Fassaden und Balkone, sofern nicht im landwirtschaftlichen Grün, nicht in denkmalgeschützten Zonen (Ensembleschutz) und nicht im historischen Kern
  • im landwirtschaftlichen Grün auf dem Dach (Satteldach) bzw. auf Flachdächern, aber nicht einsehbar aus dem öffentlichen Raum (Aufständerung möglich max. 1,2m, im Landwirtschaftsgebiet auch mehr, falls vom Straßenbereich nicht sichtbar)

In allen anderen Fällen ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich oder eine Installation prinzipiell nicht möglich. Die Vorgaben zur Installation - die auch für die Installation einer "Plug & Play" Photovoltaikanlage gelten - sind in der Broschüre der Autonomen Provinz Bozen beschrieben und grafisch dargestellt: "Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren - Was ist zu beachten?"

Eine einfache Überprüfung der Zonen ist möglich unter: https://newplan.civis.bz.it/

[1] Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9
[2] Dekret des Landeshauptmanns vom 8. April 2020, Nr. 13 – Art. 4

Generelle Informationen zum Landesgesetz Raum und Landschaft

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