Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 (Gesetz Nr. 208/2015) wurde erstmals die Verrechnung der Fernsehgebühren für private Haushalte über die Stromrechnung beschlossen.
Der fällige Jahresbeitrag in Höhe von 100,- €uro (2016) wird in monatlichen Raten eingehoben (Januar bis Oktober). Für 2016 erfolgt die Verrechnung der ersten Rate mit der ersten Rechnung ab dem Monat Juli, während die restlichen Raten mit den folgenden Rechnungen abgegolten werden.
Ab 2017 ist die TV-Gebühr auf 90,- €uro reduziert worden und wird in zehn Monatsraten beginnend ab Januar belastet.
Die Festlegung der Bezahlung und die Mitteilung des Schuldners der Rai-Fernsehgebühr an das Energieunternehmen erfolgt durch die Agentur der Einnahmen.
Eventuelle Beanstandungen derselben müssen daher mit der Agentur der Einnahmen abgeklärt werden.
Grundsätzlich wird für jeden privaten Haushalt der Besitz von mindestens einem Fernsehgerät angenommen und an den Erstwohnsitz des Stromkunden verrechnet. Die Verrechnung der Fernsehgebühr wird stillschweigend erneuert, sofern der Stromkunde nicht (jährlich !) um die Befreiung bei der Agentur der Einnahmen unter Einhaltung der jeweiligen Fristen ansucht.
Weitere Informationen:
- grüne Nummer RAI: 800.938.362
- grüne Nummer Agentur der Einnahmen: 848.800.444
- Agentur der Einnahmen: Anleitungen und Vordrucke (in deutscher Sprache)
- Agentur der Einnahmen: allgemeine Informationen (in italienischer Sprache)
- RAI: allgemeine Informationen (in italienischer Sprache)
- RAI: F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen (in italienischer Sprache)
- Informationen der Verbraucherzentrale (VZS): im Suchfeld den Begriff "Fernseh" eingeben