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RAI Fernsehgebühr

Canone RAI

Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 (Gesetz Nr. 208/2015) wurde erstmals die Verrechnung der Fernsehgebühren für private Haushalte über die Stromrechnung beschlossen.

Der fällige Jahresbeitrag (2016: €uro 100,- ; 2017-2023: €uro 90,-) wird in zehn monatlichen Raten eingehoben (Januar bis Oktober).
Ab 2024 ist die TV-Gebühr auf 70,- €uro reduziert worden.

Die Festlegung der Bezahlung und die Mitteilung des Schuldners der Rai-Fernsehgebühr an das Energieunternehmen erfolgt durch die Agentur der Einnahmen.
Eventuelle Beanstandungen derselben müssen daher mit der Agentur der Einnahmen abgeklärt werden.

Grundsätzlich wird für jeden privaten Haushalt der Besitz von mindestens einem Fernsehgerät angenommen und an den Erstwohnsitz des Stromkunden verrechnet. Die Verrechnung der Fernsehgebühr wird stillschweigend erneuert, sofern der Stromkunde nicht (jährlich !) um die Befreiung bei der Agentur der Einnahmen unter Einhaltung der jeweiligen Fristen ansucht.

Weitere Informationen:

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