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Außerordentlicher Sozialbonus für Haushaltskunden für Strom 2025

Sehr geehrter Kunde,
wenn Ihre ISEE-Erklärung einen Wert von bis zu max. 25.000 Euro aufweist, haben Sie Anspruch auf einen automatisch gewährten Sozialbonus in Höhe von 200 Euro für die Stromversorgung. Zu diesem Zweck übermittelt die INPS Ihre personenbezogenen Daten, die mit dem DSU-Modell für die Festlegung des ISEE übermittelt wurden und ausschließlich für die automatische Zuweisung des genannten Sonderbeitrags erforderlich sind, an die ARERA.
ARERA verarbeitet diese Daten als verantwortliche Stelle gemäß den Vorgaben der Datenschutzbestimmungen, die unter dem folgenden Link verfügbar ist: https://www.arera.it/consumatori/bonus-sociale.
Diese Mitteilung erfolgt zugunsten aller volljährigen Mitglieder des Haushaltes, deren personenbezogene Daten über das vom Antragsteller eingereichte DSU erfasst wurden.

PS: Bitte beachten Sie, dass auch für diesen Bonus das entsprechende Ansuchen über ein Steuerbeistandszentrum (CAF) eingereicht werden muss.

Sozialbonus auf Stromlieferung

Mit dem Finanzgesetz 2008 ist der so genannte "Sozialbonus" auf die Stromlieferung eingeführt worden. Diese Maßnahme schafft für wirtschaftlich benachteiligten Familien die Möglichkeit, ihre jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren.
Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen und führt somit sofort ab seiner Anwendung zu einer Kostenersparnis.

Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:

  • bei so genannten Haushaltskunden mit Wohnsitz am Lieferort, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (wirtschaftliche Notlage)
  • bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)

Beide Begünstigungen können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, also kumiliert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kunden, welche um diese Begünstigungen ansuchen möchten, können sich an die Steuerbeistandszentren (CAF) wenden und das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dabei müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:

  • EEVE / ISEE-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage) und/oder Bestätigung des Sanitätsbetriebes (bei physischer Notlage)
  • Kopie des Ausweises
  • letzte Stromrechnung

(*) EEVE [ital. ISEE]: Der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung) ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen  für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.

Link auf die Informationsseite und den Simulations-Rechner des ISSE-Indikators des NISF (INPS) - in ital. Sprache

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