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Tag- und Nachtstromtarif (Zweifachtarif)

Mit 1. Juli 2010 ist seitens der "Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt" (ARERA) für die Kunden des geschützten Grundversorgungsdienstes ein "Zweifachtarif" (tariffa bioraria) eingeführt worden, welcher - je nach Uhrzeit und Wochen- bzw. Feiertag - differenzierte Preise für den Stromverbrauch vorsieht.

Dieser wird häufig auch als "Tag&Nacht-Stromtarif" bezeichnet und soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die elektrische Energie in Zeiten höheren Bedarfes (Zeitzone "F1") teurer ist als in Zeiten geringerer Nachfrage (Zeitzonen "F2" und "F3").

Übersicht Zeitzonen Stromverbrauch

Die Tarifbestimmungen samt den aktuellen Preisen finden Sie hier (alle Angaben ohne Steuern und in ital. Sprache).

Dieser Tarif kommt nunmehr automatisch zur Anwendung, sobald die technischen Voraussetzungen (Fernablesung der installierten elektronischen Stromzähler) hierfür beim Kunden gegeben sind.

Laut Aussagen der Aufsichtsbehörde soll der Preisunterschied zwischen günstigen/teuren Verbrauszeitspannen bei diesem Tarif durchschnittlich in etwa 10% betragen und soll ein höheres Einsparungspotenzial ermöglichen, sofern der überwiegende Verbrauch (mindestens zwei Drittel) auch wirklich in den günstigen Zeitspannen erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass es umgekehrt aber auch zu Mehrkosten kommen kann, falls der Verbrauch nicht ausreichend in die günstigen Zeitspannen verschoben werden kann.

Als registrierter Kunde können Sie über unser Internet-Kundenportal im Tarifrechner Ihren bisherigen durchschnittlichen Stromverbrauch nach Zeitspannen einsehen.

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