Mit 1. Juli 2010 ist seitens der "Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt" (ARERA) für die Kunden des geschützten Grundversorgungsdienstes ein "Zweifachtarif" (tariffa bioraria) eingeführt worden, welcher - je nach Uhrzeit und Wochen- bzw. Feiertag - differenzierte Preise für den Stromverbrauch vorsieht.
Dieser wird häufig auch als "Tag&Nacht-Stromtarif" bezeichnet und soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die elektrische Energie in Zeiten höheren Bedarfes (Zeitzone "F1") teurer ist als in Zeiten geringerer Nachfrage (Zeitzonen "F2" und "F3").