Erläuterungen und Anleitungen (Anlage 1, Beschluss AEEG 156/07)
Ersatzerklärung anstelle des Notorietätsaktes (D.P.R. 445/2000, Artikel 47 und 76), pdf - 55KB
Ersatzerklärung anstelle des Notorietätsaktes (D.P.R. 445/2000, Artikel 47 und 76), pdf - 55KB
Im Sinne des Gesetzes Nr. 125/07 und aufgrund der gänzlichen Liberalisierung des Strommarktes ab 01. Juli 2007 haben die Endkunden (nicht Haushaltskunden) mit Einspeisungspunkten in Niederspannung - welche nicht von einem Händler des freien Marktes bedient werden - nur dann Anrecht auf den geschützten Dienst ("servizio di maggior tutela"), wenn sie weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro haben.
Die wirtschaftlichen Bedingungen des geschützten Dienstes werden von der Aufsichts-/Regulierungsbehörde für die elektrische Energie und das Gas (AEEG) festgelegt.
Zum Zwecke der Identifizierung der Nicht-Haushalts-Kunden in Niederspannung mit Anspruch auf den geschützten Dienst müssen diese Kunden gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde aufgefordert werden, dem Betreiber (= Stadtwerke Bruneck) die beiliegende Ersatzerklärung ausgefüllt, unterschrieben und versehen mit der Kopie eines Identifikationsdokumentes, zurück zu senden. Sofern der Betreiber des geschützten Dienstes ("esercente la maggior tutela") nicht innerhalb von 30 Tagen die genannte Ersatzerklärung erhält, muss er mit der nächsten Rechnung an die noch ausstehende Antwort erinnern. Sollte die Ersatzerklärung auch nach weiteren 30 Tagen ab der Erinnerung noch ausständig sein, wird der betroffene Kunde von seiten des Betreibers weiterhin nach den Vorschriften für den geschützten Markt beliefert, kann aber auf Initiative der AEEG Kontrollen von seiten der zuständigen Behörden (z. B. Steuerfahndung, Finanzwache) unterzogen werden um festzustellen, ob er die Voraussetzungen für die Anwendung der Bedingungen des geschützten Marktes auch tatsächlich erfüllt.
Sollte sich im Rahmen dieser Kontrollen herausstellen, dass der Kunde die Voraussetzungen für die Belieferung zu den Bedingungen des geschützten Marktes nicht erfüllt, und vorbehaltlich sämtlicher weiterer vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, auch strafrechtlicher Natur,
Der Endkunde kann jederzeit einen Händler auf dem freien Markt wählen. Weitere Informationen betreffend die Liberalisierung des Strommarktes und den geschützten Dienst ("servizio di maggior tutela"), sowie den überwachten Dienst ("servizio di salvaguardia") sind auf der Homepage der AEEG (www.autorita.energia.it) verfügbar.