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Begriffe / Glossar des Stromdienstes

Das Glossar ist an die Stromendkunden gerichtet, welche aus dem Niederspannungsnetz mit elektrischer Energie versorgt werden. Es ist eine von der Aufsichtsbehörde für den Strom und das Gas (AEEG) ausgearbeitete Aufstellung von Ausdrücken und Begriffen (Beschluss 500/2013/R/COM, Beilage A), welche in den Stromrechnungen enthalten sind und soll diese einfach und verständlich erklären.
(Übersetzung ohne Gewähr)

SUMMARISCHE ÜBERSICHT

Informationen zu Maßeinheiten, Ablesungen und Verbrauch

DETAILÜBERSICHT

Andere in der Stromrechnung enthaltene Posten

 

Informationen zu Endkunden, Abnahmestelle und Vertragsart

Freier Markt

Seit dem 1. Juli 2007 ist der Energiemarkt liberalisiert worden: das bedeutet, dass alle Kunden frei entscheiden können, von welchem Lieferanten und zu welchen Bedingungen sie den Strom einkaufen wollen.
Auf dem freien Markt werden die wirtschaftlichen und vertraglichen Lieferungsbedingungen nicht von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) festgelegt, sondern von den Parteien vereinbart. Auf der Rechnung wird in diesem Falle die Bezeichnung „freier Markt“ angebracht.

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Geschützer Grundversorgungsdienst

ist der Stromversorgungsdienst, der zu den von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) festgelegten wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen erbracht wird. Haushaltskunden oder Kleinbetriebe (KMU)1 werden zu den geschützten Bedingungen des Grundversorgungsdienstes beliefert, wenn sie den Lieferanten nie gewechselt haben oder, nach Abschluss eines Vertrages mit einem anderen Lieferanten des freien Marktes, wieder die Anwendung der geschützten Bedingungen beantragt haben. Die Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes kommen auch für Haushaltskunden und Kleinbetriebe zur Anwendung, die keinen Lieferanten mehr haben (z. B. weil dieser in Konkurs geraten ist).

1 Als Kleinbetriebe (KMU) gelten Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 10 Millionen Euro, die aus dem Niederspannungsnetz mit elektrischer Energie versorgt werden.

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POD (Abnahmestelle)

ist ein alphanumerischer Kode, der die physische Stelle ermittelt, an welcher die Energie vom Lieferanten übergeben und vom Endkunden bezogen wird. Dieser Kode ändert sich im Falle eines Lieferantenwechsels nicht, da er eine physische Stelle am Verteilungsnetz kennzeichnet.

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Art des Vertrages

Die Verträge können verschiedener Art sein:

  •  Der Vertrag für „Haushaltszwecke“ bezieht sich auf Kunden, welche den an einer einzigen Abnahmestelle gelieferten Strom (ein einziger POD, ein einziger Zähler) für die eigene Wohnung (unabhängig davon, ob er dort den Wohnsitz hat oder nicht) und entsprechende Verwendungszwecke (z. B. für Wärmepumpen zum Heizen von Räumen), für Neben- oder dazugehörige Räume, sowie für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge nutzen;
  • Der Vertrag für „Andere Zwecke“ bezieht sich auf Kunden, welche den Strom für andere als die oben erläuterten Zwecke nutzen (z. B. für ein Geschäft, ein Büro usw.) .

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Ansässig / Nicht ansässig

Bei Stromlieferungen für Haushaltszwecke wird außerdem zwischen ansässigen und nicht ansässigen Kunden unterschieden, in Abhängigkeit vom meldeamtlichen Wohnsitz des Rechtsinhabers des Stromlieferungsvertrages. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Anwendung bzw. Nichtanwendung der Netzentgelte für die Verkaufsdienste sowie der Netztarife und der Steuern/Gebühren maßgebend.

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Art des Angebotes

ist die Handelsbezeichnung des dem Kunden angebotenen Vertrages (zum Beispiel Angebot "Casa amica" oder "Energia facile" usw.).

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Datum der Aktivierung der Lieferung

ist das Datum, ab dem die Stromlieferung zu den vom Vertrag vorgesehenen Bedingungen beginnt. In der Regel entspricht das Aktivierungsdatum nicht dem Unterzeichnungsdatum des Vertrags sondern dem Tag, an dem die erste Lieferung bzw. der Lieferantenwechsel erfolgt. Das Aktivierungsdatum kann auch mit dem Tag übereinstimmen, ab dem eine Nachfolge in den Vertrag bzw. eine Vertragsübertragung eintritt, oder an dem der Vertrag erneuert wird.

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Bereitgestellte Leistung

entspricht der in den Verträgen angegebenen und vom Lieferanten bereitgestellten Leistung (der fachsprachlich verwendete Ausdruck ist "vertraglich verpflichtete Leistung"). Diese wird bei Vertragsabschluss aufgrund der Kundenanforderungen, je nach Art (und Anzahl) der üblicherweise verwendeten Elektrogeräte bestimmt. Ein Großteil der Wohnungen bzw. der Haushaltskunden verfügt über eine bereitgestellte Leistung von 3 kW.

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Verfügbare Leistung

ist die maximale Leistung, die vom Kunden bezogen werden kann. Bei höherem Bezug könnte die Stromversorgung – durch automatisches Auslösen des Zählers – unterbrochen werden. Bei Kunden mit einer vertraglichen Leistung bis zu 30 kW entspricht die verfügbare Leistung der bereitgestellten Leistung + 10%.

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Einheitstarif, Tag-und Nachtstromtarife, zeitgestaffelte Tarife

Der Lieferungsvertrag kann einen Einheitstarif, einen Tag-und Nachtstromtarif oder einen zeitgestaffelten Tarif vorsehen.
Beim Einheitstarif ist der Energiepreis zu jeder Tages­- und Nachtzeit der selbe. Beim Tag- und Nachtstromtarif wird zwischen zwei Zeitzonen (F1 und F2+F3/F23) mit verschiedenen Preisen unterschieden. Der zeitgestaffelte Tarif sieht drei verschiedene Zeitzonen bzw. Preise vor (F1, F2 und F3).

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Informationen zu Maßeinheiten, Ablesungen und Verbrauch

kWh (Kilowattstunde)

ist die Maßeinheit der elektrischen Energie und entspricht der Energie, welche eine Maschine mit einer Leistung von 1 kW in einer Stunde aufnimmt. In der Rechnung wird der Stromverbrauch in kWh fakturiert.

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kW (Kilowatt)

ist die Maßeinheit für die Leistung. In der Rechnung sind die bereitgestellte Leistung und die verfügbare Leistung in kWh ausgedrückt.

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Kvarh

ist die Maßeinheit für die Blindenergie.

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Zeitzonen

Alle installierten und in Betrieb genommenen elektronischen Zähler sind in der Lage, den vom Kunden verbrauchten Strom nach Zeitzonen (F1, F2 oder F3) zu messen. Die Zeitzonen sind von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEG) festgelegt worden.

  • Zeitzone F1 (Spitzenbedarf):  von Montag bis Freitag: von 8.00 bis 19.00 Uhr, nationale Feiertage ausgeschlossen;
  • Zeitzone F2 (mittlerer Bedarf):  von Montag bis Freitag: von 7.00 bis 8.00 Uhr und von 19.00 bis 23.00 Uhr, nationale Feiertage ausgeschlossen.
    Am Samstag: von 7.00 bis 23.00 Uhr, nationale Feiertage ausgeschlossen;
  • Zeitzone F3 (niedriger Bedarf):  von Montag bis Samstag: von 00.00 bis 7.00 Uhr und von 23.00 bis 24.00 Uhr.
    Am Sonntag und an Feiertagen: zu jeder Tag-und Nachtzeit;
  • Zeitzone F2+F3 (auch F23):  von 19.00 bis 8.00 Uhr an Werktagen, samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig. Diese Zeitzone umfasst die Stunden der Zeitzonen F2 und F3.

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Ablesung

ist die Zahl, die auf der Anzeige (Display) des Stromzählers an einem gewissen Datum (Datum der Ablesung) angezeigt wird. Dieser Wert wird direkt vom Stromverteilungsunternehmen erfasst und dem Stromlieferanten mitgeteilt.

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Eigenablesung

ist die Zahl, die auf dem Display des Stromzählers an einem gewissen Datum aufscheint: diese wird direkt vom Endkunden abgelesen und von ihm dem Lieferanten mitgeteilt, falls dieser diese Möglichkeit vorsieht.

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Erfasster Verbrauch

sind die Kilowattstunden (kWh), die zwischen zwei Ablesungen (oder Eigenablesungen) verbraucht werden; er entspricht der Differenz zwischen der auf dem Zähler-Display bei der letzten Ablesung (Eigenablesung) angezeigten Zahl und dem bei der vorhergehenden Ablesung (Eigenablesung) auf dem Display angezeigten Verbrauchswert.

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Fakturierter Verbrauch

Sind die Kilowattstunden (kWh), die in der Stromrechnung für den betroffenen Zeitraum fakturiert worden sind. Zwischen dem erfassten Verbrauch und dem fakturierten Verbrauch könnte es Abweichungen geben, die von der Art des Angebotes abhängen oder von der Tatsache, dass zum erfassten Verbrauch noch ein geschätzter Verbrauch hinzugerechnet wird.

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Geschätzter Verbrauch

ist der Verbrauch, der vom Lieferanten – wenn er über keine erfassten Ablesungen (bzw. Eigenablesung) verfügt – anhand der vorteilhaftesten Schätzung der historischen Verbrauchwerte des Kunden fakturiert wird.

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Art des Zählers

Definiert die Art des an der Abnahmestelle (POD) installierten Zählers. Es wird zwischen elektronischen Zählern mit unterschiedlichen Zeitzonen (EF), mit einheitlichem Tarif (EM), mit stündlicher Erfassung (EO), sowie elektromechanischen Zählern (T) unterschieden.
Die Art des Zählers scheint nur dann in der Rechnung auf, wenn der Verteiler diese Information dem Lieferanten mitgeteilt hat.

  • Elektronischer Zähler mit unterschiedlichen Zeitzonen (EF):  ist ein elektronischer Zähler, welcher in der Lage ist, die in den verschiedenen Zeitzonen (F1, F2 und F3) verbrauchte Energie zu messen;
  • Elektronischer Zähler mit stündlicher Erfassung (EO):  ist ein elektronischer Zähler, welcher in der Lage ist, die in jeder Stunde verbrauchte Energie zu messen;
  • Elektronischer Zähler mit einheitlichem Tarif (EM):  ist ein elektronischer Zähler, der noch nicht konfiguriert worden und deshalb nicht in der Lage ist zu unterscheiden, in welcher Zeitzone bzw. zu welcher Tageszeit die Energie verbraucht wird;
  • Elektromechanischer Zähler (T):  ist ein (herkömmlicher) Zähler, der nicht in der Lage ist, den Energieverbrauch nach Zeitzonen bzw. Tageszeit zu unterscheiden.

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DETAILÜBERSICHT

Einheitspreise

sind die Preise die vom Kunden für jede Kilowattstunde (kWh) Energie, kW-Leistung oder Zeiteinheit (Tage, Monat, Jahr) zu entrichten sind.

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Verbrauchsklassen

In der Rechnung/Bollette werden die fakturierten kWh auf der Grundlage des durchschnittlichen Tagesverbrauches des Kunden nach Verbrauchsklassen aufgeteilt; einige Kosten der elektrischen Energie hängen vom Verbrauchsniveau ab.
Jede Verbrauchsklasse sieht eine jährliche Mindest-und Höchstgrenze vor (z. B. 0-1800 kWh; 1801-2640 kWh usw.).

Zum Beispiel: der Tagesdurchschnittsverbrauch des Kunden entspricht 8 kWh und der durchschnittliche Jahresverbrauch 2.920 kWh (8 x 365). Es werden deshalb die ersten 3 Verbrauchsklassen angewandt, und in der Stromrechnung wird der Tagesdurchschnittsverbrauch von 8 kWh wie folgt fakturiert:
- 4.93 kWh 1. Verbrauchsklasse (1.800/365)
- 2.30 kWh 2. Verbrauchsklasse (840/365)
- 0.77 kWh 3. Verbrauchsklasse (280/365)
1.800 und 840 entsprechen den Höchstgrenzen der ersten zwei Verbrauchsklassen, und 280 dem jährlichen Verbrauchsanteil, der in der 3. Klasse fakturiert wird.

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Rabatt

Der Rabatt Ist eine Preisreduzierung, die entweder einem bestimmten Betrag in Euro oder einem Prozentsatz, um den der Richtpreis reduziert wird, entspricht.
Der Rabatt kann auf den einheitlichen Preis (nach Abzug der Gebühren) bzw. auf eine oder mehrere Tarifkomponenten (zum Beispiel jene betreffend die Kosten für den Ein-und Verkauf der Energie) gewährt werden.

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Fakturierte Entgelte

 

Verkaufsdienste

Unter Verkaufsdiensten sind die verschiedenen Tätigkeiten des Lieferanten um den Endkunden mit elektrischer Energie zu beliefern (Stromeinkauf, Vermarktung und eventuelle Ausgleichskosten).
In der Rechnung wird zwischen Fix- und Energieentgelten unterschieden (siehe nachstehende Erläuterungen).

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Fixentgelte

Sind feste Beträge, die unabhängig vom Verbrauch zu bezahlen sind. In der Regel ist die Maßeinheit €/Kunde/Monat.
Die Fixentgelte umfassen die Komponente Vermarktung und die Komponente Netzentgelte (Fixanteil); siehe nachstehende Erläuterungen.

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Vermarktung

Deckt die Fixkosten für die kaufmännische Verwaltung der Kunden.
In den Beschlüssen, welche die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes festlegen bzw. ändern, ist dieser Posten als Preis Vermarktung Verkauf (PCV, "Prezzo Commercializzazione Vendita") bezeichnet und wird von der Aufsichtsbehörde aufgrund der durchschnittlichen, von den Stromanbietern des freien Marktes getragenen, Kosten festgelegt.

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Energieentgelte

umfassen die vom Lieferanten für den Einkauf der Energie und die Netzentgelte getragenen Kosten. Diese Entgelte sind in €/kWh ausgedrückt. In der Rechnung umfassen die Energieentgelte die Komponente Energie, die Netzentgelte, die Komponente DISPbt und die Ausgleichsentgelte (nur bei Kunden des Geschützten Grundversorgungsdienstes).

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Komponente Energie

Sind die Kosten für den Einkauf der Energie. In den Beschlüssen, welche die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes festlegen bzw. ändern, ist dieser Posten als Energiepreis (PE – Prezzo dell’Energia) bezeichnet und wird von der Aufsichtsbehörde alle drei Monate festgelegt und angepasst.
In den auf dem freien Markt abgeschlossenen Verträgen sind im Energiepreis, sofern nicht anderweitig ausdrücklich vereinbart, die Netzverluste enthalten, die in den Übertragungs-und Verteilungsnetzen entstehen.
Für die Definition des Begriffs Netzverluste siehe Abschnitt „Andere in der Stromrechnung enthaltene Posten“.

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Netzentgelte

Sind die Kosten für den Dienst, der das Gleichgewicht zwischen Stromnachfrage und -angebot gewährleistet.
In den Beschlüssen, welche die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes festlegen bzw. ändern, ist dieser Posten als Preis Netzentgelte (PD – Prezzo Dispacciamento) bezeichnet und wird von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas alle drei Monate festgelegt und angepasst.

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Komponente Netzentgelte (Fixanteil und variabler Anteil)

Diese Komponente wird den Kunden angelastet, die Anrecht auf den Geschützten Grundversorgungsdienst haben, d. h. Haushaltskunden und Kleinbetriebe, auch wenn sie zu einem Lieferanten des freien Marktes gewechselt haben. Diese Komponente setzt sich aus einem Fixanteil, der dem Kunden unabhängig vom Stromverbrauch angelastet wird (mit negativem Vorzeichen), und aus einem variablen Anteil im Verhältnis zu seinem Jahresverbrauch (nur für ansässige Kunden mit einer Leistung bis 3 kW).
In den Beschlüssen, welche die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschützten Grundversorgungsdienstes festlegen bzw. ändern, wird dieser Posten als DISPbt bezeichnet.

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Ausgleichsentgelte

Diese Komponente, in den Beschlüssen der Aufsichtsbehörde als PPE bezeichnet, gewährleistet das Gleichgewicht zwischen den effektiven Kosten für den eingekauften Strom und die Netzentgelte des Geschützten Grundversorgungsdienstes und den von den Kunden dieses Dienstes ab 1.01.2008 bezahlten Beträgen. Diese Komponente wird auf Kunden des freien Marktes nicht angewandt.

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Netzdienste

Unter Netzdiensten sind jene Tätigkeiten zu verstehen, die den Lieferanten (sei es des freien Marktes als auch des Geschützten Grundversorgungsdienstes) ermöglichen, den Strom über die nationalen Übertragungsnetze und die lokalen Verteilungsnetze bis zum Zähler zu transportieren und dem Kunden zu übergeben. Bei den Entgelten für die Netzdienste wird in der Rechnung zwischen Fixgebühr, variablem Anteil und Leistungsgebühr unterschieden. Diese Entgelte decken die Kosten für Transport, Verteilung und Messung sowie die allgemeinen Kosten.

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Fixgebühr

Die Fixgebühr enthält alle festen Beträge, die - unabhängig vom Verbrauch - für die Netzdienste zu bezahlen sind. In der Regel ist die Maßeinheit €/Kunde/Monat.

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Leistungsgebühr

Ist der Betrag, der im Verhältnis zur bereitgestellten Leistung zu bezahlen ist. Die Maßeinheit wird in €uro/Kilowatt/Monat ausgedrückt.
Zum Beispiel: ein Kunde mit einer bereitgestellten Leistung von 3 kW wird bei einem einheitlichen Preis von 0,4278 €/kW/Monat jeden Monat 1,28 € (3 x 0,4278 €) zahlen.

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Variabler Anteil

Umfasst alle Beträge, die im Verhältnis zu den im Stromnetz je nach Kundenbedarf transportierten Energiemengen zu bezahlen sind. Die Maßeinheit wird in €/kWh ausgedrückt.

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Strombonus

Ist eine von der italienischen Regierung eingeführte Beihilfemaßnahme, deren Anwendungsmodalitäten von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas festgesetzt worden sind und die Familien in finanzieller Notlage eine Einsparung bei den jährlichen Stromkosten ermöglichen soll.
Der Sozialbonus für die elektrische Energie ist auch für Haushalte vorgesehen, in denen sich eine Person mit schweren gesundheitlichen Problemen befindet, die zum Überleben medizinisch-therapeutische Geräte verwenden muss.

Weitere Informationen über Anspruchberechtigung und Beantragungsmodalitäten können auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas www.autorita.energia.it abgerufen werden.

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Steuern und Gebühren

Für die Stromlieferung werden folgende Steuern und Gebühren angelastet:

  • die Staatssteuer (Verbrauchssteuer) und die Gemeinde-/Landeszusatzsteuer. Beide werden im Verhältnis zu den verbrauchten Energiemengen berechnet und sehen für Haushaltskunden mit einem niedrigen Stromverbrauch in der Wohnung, wo sie den Wohnsitz haben, Erleichterungen vor;
  • die Mehrwertsteuer (MwSt), die auf dem Gesamtpreis des Dienstes berechnet wird. Auf Stromlieferungen für „Haushaltszwecke“ wird derzeit ein MwSt-Satz von 10% angewandt, bei „anderen Zwecken“ von 22%.

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Verschiedene, nicht mit der Stromlieferung zusammenhängende Abgaben

Diese beinhalten verschiedene Abgaben, welche nicht auf Verkaufs- und Netzdienste oder Steuern zurückzuführen sind. Solche sind zum Beispiel Anschlussgebühren, Hinterlegung von Kautionen, Verzugszinsen oder das Entgelt CMOR (siehe folgenden Punkt). Diese Kosten müssen, je nach Abgabenart, zusätzlich auch der Mehrwertsteuer unterworfen werden.

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Vergütung CMOR

Diese können vom aktuellen Stromlieferanten des Kunden als Entschädigung für unbezahlte Rechnungen des Kunden zu Gunsten eines vorhergehenden Lieferanten angelastet werden. In der Tat kann ein vorhergehender Stromlieferant vom aktuellen Lieferanten gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde eine Entschädigung (CMOR-Vergütung) verlangen.
In diesen Fällen scheint auf der Rechnung sinngemäß folgende Mitteilung auf: "In dieser Rechnung wird Ihnen im Auftrag Ihres vorherigen Verkäufers/Lieferanten und aufgrund von unbezahlten Rechnungen die 'Vergütung CMOR' angelastet. Für weitere Auskünfte zu dieser Vergütung müssen Sie sich an den vorhergehenden Verkäufer/Lieferanten wenden oder die grüne Nummer 800 166 654 anrufen. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite www.autorita.energia.it".
Die Vergütung CMOR wird in einem Abschnitt der Rechnung verrechnet, in welchem die Vergütungen und Entgelte angelastet werden, welche nicht auf die Stromlieferungen selbst zurück zu führen sind.

 

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ANDERE IN DER STROMRECHNUNG ENTHALTENE POSTEN

Netzverluste

sind die natürlichen Energieverluste, die beim Transport des Stroms vom Kraftwerk bis zur Abgabestelle in den Übertragungsleitungen entstehen und von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas auf 10,4% der bezogenen Energie festgelegt worden sind. Wenn somit von der Produktionsanlage 110,4 kWh Strom ins Übertragungsnetz im Auftrag des Lieferanten eingespeist werden, stehen an der Abgabestelle (z. B. in der Wohnung des Kunden) nur 100 kWh zur Verfügung.
Diese Netzverluste können im Energiepreis inbegriffen sein oder getrennt fakturiert werden, wobei der zu zahlende Gesamtbetrag unverändert bleibt:

Einheitspreis
in €/kWh
kWhGesamt
€uro
A) Berechnungsmodus Verluste im Preis inbegriffen
Energie0,110410011,04
B) Berechnungsmodus Energie und Verluste getrennt fakturiert
Energie0,100010010
Netzverluste0,0104
(10,4% von 0,1000)
1001,04
Gesamt B)


11,04
C) Berechnungsmodus Energie und Verluste getrennt fakturiert
Energie0,100010010
Energiepreis
(auf Verluste
angewandt)

0,1000

10,4
(10,4% von 100)

1,04
Gesamt C)


11,04

Der von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas festgelegte Energiepreis enthält auch die Netzverluste und wird nach dem Berechnungsmodus A) bestimmt.

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Allgemeine Kosten

Die allgemeinen Kosten sind vom Gesetz festgelegt und werden allen Endkunden des Stromdienstes angelastet. In der Rechnung sind diese Kosten in den Netzdiensten enthalten.
Zur Deckung der allgemeinen Kosten sind folgende Komponenten vorgesehen:

  • Komponente A3: Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren und diesen gleichgestellten Quellen;
  • Komponente A4: Finanzierung von spezifischen Tarifen;
  • Komponente A5: Finanzierung von Forschungs- ­und Entwicklungstätigkeiten;
  • Komponente AS: Deckung der Kosten für den Energiebonus für Stromkunden in finanzieller Notlage und/oder mit schweren gesundheitlichen Problemen gemäß Interministerialdekret vom 28. Dezember 2007;
  • Komponente UC4: Deckung der Tarifergänzungen für kleinere Stromversorgungsunternehmen;
  • Komponente UC7: Deckung der Kosten, die mit Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz bei den Endkunden verbunden sind;
  • Komponenten A2 und MCT: Abbau der Atomkraftwerke und Maßnahmen zum territorialen Ausgleich.

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