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speedy-B, Dienstleistungscharta

Die Dienstleistungscharta der Stadtwerke Bruneck beschreibt die Prinzipien und Parameter für die Qualität der angebotenen Telekommunikationsdienste, ungeachtet der spezifischen Bestimmungen des Vertrages.

Die Charta wurde in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen der Richtlinie des Ministerpräsidenten vom 27. Januar 1994 mit dem Inhalt „Grundsätze über die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen“ und laut den Beschlüssen der Regulierungsbehörde für Kommunikation (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni) n.179/03/CSP, n.131/06/CSP, n.244/08/CSP und n.79/09/CSP entworfen.

Dienstleistungscharta (pdf)

Internetzugang an festen Standorten

Die Regulierungsbehörde für Kommunikation (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni, AgCom) hat mit den Beschlüssen 131/06/CSP und 244/08/CSP genaue Vorschriften für die Dienstqualität und der Dienstleistungscharta zum Internetzugang an festen Standorten erlassen, welche von den Dienstleistern elektronischer Dienste beachtet werden müssen. Diese sollen sicher stellen, dass den Endverbrauchern ein vollständiger, vergleichbarer und einfacher Zugang zu den diesbezüglichen Informationen möglich ist.

ANLAGE A

Qualitätsindizes für die telefonische Kontaktaufnahme (Call Center) im Bereich der elektronischen Kommunikation

 

Die Regulierungsbehörde für Kommunikation (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni, AgCom) hat mit Beschluss Nr. 79/09/CSP die Leitlinien und Regeln vorgegeben, an welche sich die Anbieter telefonischer Kontaktaufnahmen (Call Center) halten müssen, um eine angemessene Dienstleistungsqualität zu gewährleisten.

ANLAGE B

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