Neuanschlüsse werden ausschließlich von den Stadtwerken Bruneck bzw. unter unserer Aufsicht ausgeführt.
Die Kosten für die Errichtung der Anschlüsse an die Trinkwasserhauptleitung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
Die Anschlussleitungen sind bis zum Rückschlagventil nach dem Wasserzähler Eigentum der Stadtwerke Bruneck, welche auch die Kosten für Instandhaltung des Rückschlagventils und den Wasserzähler, sowie für einer eventuellen Erneuerung der Zulaufleitung tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar hinter dem Wasserzähler einen Absperrschieber mit Rückschlagventil und dahinter einen Entleerungshahn anzubringen.
Druckregler oder Entkalkungsanlagen sind vom Kunden hinter dem Entleerungshahn einzubauen.
Leitfaden für Trinkwasseranschlüsse (pdf)