Ausübung des Rechts auf öffentlichen Zugang:
Der öffentliche Zugang garantiert der/dem Bürgern, Unternehmen, Vereinigung usw. das Recht unentgeltlich und unbegründet, Dokumente, Informationen oder Daten einzufordern, die von der Stadtwerke Bruneck nicht, wie vom GVD 33/2013 vorgesehen, veröffentlicht wurden.
Für die Ausübung dieses Rechts, muss ein Antrag an den Verantwortlichen für die Einhaltung der Transparenz der Stadtwerke Bruneck, bzw. bei Nichtantwort durch diesen, an den Zuständigen für die Ersatzkompetenz der Stadtwerke Bruneck gestellt werden.Sofern von Seiten der oben genannten Instanzen keine Antwort erfolgt, können sich die Interessierten an die Aufsichtsbehörde A.N.AC. (Autorità Nazionale Anticorruzione) mittels Onlineverfahren unter www.anticorruzione.it, wenden.